Photovoltaikanlagen und Stromspeicher erfreuen sich großer Beliebtheit, doch nicht jede Anlage darf ohne Weiteres ans Netz angeschlossen werden. Bei der Installation von elektrischen Anlagen müssen für einen sicheren Betrieb verschiedene Normen berücksichtigt werden, unter anderem spielt dabei VDE-AR-N 4105 eine Rolle. Nur wer die geltenden Vorgaben kennt und beachtet, kann seine Anlage legal betreiben und Einspeisevergütung oder Förderungen nutzen.
- Wofür steht die DIN VDE 4105?
- Was ist eine Anwendungsregel (AR) des VDE?
- Worin unterscheidet sich VDE 4105 von anderen VDE-Normen?
- Warum ist die Norm so wichtig bei PV- und Speicheranlagen?
- Für welche Anlagen gilt die VDE 4105?
- VDE 4105: Wann greift die Norm für Batteriespeicher?
- Wann muss die VDE-AR-N 4105 angewendet werden?
- Welche technischen Anforderungen stellt die VDE-AR-N 4105?
- Welche Funktionen müssen Wechselrichter erfüllen?
- Wie läuft der Netzanschluss nach VDE 4105 ab?
- Wer kontrolliert die Einhaltung und was passiert bei Verstößen?
- Wie beeinflusst die VDE 4105 die Anlagenplanung?
- Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Fazit
- DIN VDE 4105: Häufig gestellte Fragen
- Quellen
Alles auf einen Blick:
- Die VDE-AR-N 4105, oder abgekürzt VDE 4105, regelt die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz.
- Die Norm legt technische Vorschriften für Netz- und Anlagenschutz, Einspeisemanagement und Wechselrichter fest. So wird unter anderem die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes sichergestellt.
- Sie gilt für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und andere dezentrale Erzeugungsanlagen bis 135 Kilowatt (kW) Leistung, seit 2024 zusätzlich für PV-Anlagen bis 500 Kilowatt (AC).
- Auch kleine Anlagen wie Balkonkraftwerke fallen teilweise unter die Vorgaben, abhängig von ihrer Wirkleistung und Bauart.
- Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Netzanschlussgenehmigung. Verstöße können rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Wofür steht die DIN VDE 4105?
Die VDE-AR-N 4105 ist eine sogenannte Anwendungsregel (AR) des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Die Bezeichnung bedeutet „Verband der Elektrotechnik – Anwendungsregel – Niederspannung“. Die Anwendungsregel ist eine spezielle Regelung der VDE-AR-N 4100 und definiert die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss und den Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz und betrifft private wie gewerbliche Betreiber. Sie gilt unter anderem für Photovoltaikanlagen (Link), Windkraftanlagen oder Blockheizkraftwerke und weitere dezentrale Installationen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist ausschlaggebend für die Einspeisung ins Niederspannungsnetz, denn die Netzbetreiber verlangen einen entsprechenden Nachweis, dass die Errichtung der Anlage gemäß der Normen durchgeführt wurde. Die VDE-AR-N 4105 dient als Orientierung in der praktischen Umsetzung und basiert auf gesetzlichen Vorgaben wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die erste Version erschien 2011, eine Überarbeitung folgte 2018, um technische Entwicklungen und die zunehmende Zahl dezentraler Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen. Ziel ist ein sicherer und störungsfreier Betrieb sowohl der Anlage als auch des Stromnetzes.
Neuer Entwurf der VDE-AR-N 4105: Was ändert sich?
Aktuell gilt noch die Norm 4105:2018-11, jedoch wird diese aufgrund der fortschreitenden Entwicklung im Bereich Photovoltaikanlagen und Erneuerbaren Energien überarbeitet. Ein weiteren Anstoß für die Aktualisierung gab zudem das das Inkrafttreten des Solarpakets I 2024. Der VDE hat bereits einen neuen Entwurf der VDE-AR-N 4105:2024-10 veröffentlicht, der aktuell ausgearbeitet und diskutiert wird. [1] Künftig sollen Erzeugungsanlagen mit einer Leistung bis zu 500 Kilowatt (AC) bei einer maximal vereinbarten Einspeiseleistung von 270 Kilowatt unter die VDE 4105 fallen. Bislang lag die Grenze bei 135 Kilowatt. Damit werden künftig deutlich mehr Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher nach dieser Anwendungsregel beurteilt, während der Übergang zur VDE 4110 (Mittelspannungsnetz) nach hinten verlagert wird.
Der Entwurf VDE-AR-N 4105:2024-10 bedeutet für Betreiber und Planer unter anderem Folgendes:
- Auch größere gewerbliche PV-Anlagen bleiben künftig im Regelwerk für das Niederspannungsnetz.
- Die Anforderungen an Schutztechnik, Kommunikationsschnittstellen und Einspeisemanagement werden dadurch auch für Anlagen bis 500 Kilowatt verbindlich.
- Wer eine Anlage in dieser Größenordnung plant, sollte schon heute die geplanten Änderungen im Blick behalten, um spätere Nachrüstungen oder Anpassungen zu vermeiden.
Gilt die Norm nur für Photovoltaikanlagen?
Die VDE 4105 ist technologieoffen. Zwar betrifft sie in der Praxis überwiegend PV-Anlagen und Speicher, weil diese den Großteil der dezentralen Einspeisung ausmachen, doch auch andere Technologien sind eingeschlossen, solange sie ins Niederspannungsnetz einspeisen:
- Batteriespeicher
- Blockheizkraftwerke
- kleine Windkraftanlagen
- Brennstoffzellen
Was ist eine Anwendungsregel (AR) des VDE?
Eine Anwendungsregel ist ein praxisnahes technisches Regelwerk, das vom VDE gemeinsam mit Netzbetreibern, Herstellern und Fachleuten erstellt wird. Sie dient dazu, den Betrieb elektrischer Anlagen sicher, netzverträglich und effizient zu gestalten. Die VDE-AR-N 4105 definiert nicht nur technische Parameter, sondern auch Vorgaben zur Installation, Prüfung und Dokumentation, wodurch die Einhaltung von Sicherheits- und Netzanforderungen in der Praxis erleichtert wird.
Was ist der Unterschied zwischen einer Norm und Anwendungsregel?
- Eine Norm beschreibt in der Regel grundlegende Anforderungen und allgemeine Prinzipien, die für eine Vielzahl technischer Anwendungen gültig sind. Sie stellt ein übergeordnetes Regelwerk dar, das sich oft an internationalen Standards orientiert und in vielen Bereichen nicht detailliert auf einzelne Anwendungsfälle eingeht. Normen geben sozusagen das „Was“ vor.
- Eine Anwendungsregel hingegen ist konkret auf bestimmte Anwendungen zugeschnitten. Sie übersetzt die allgemeinen Anforderungen in umsetzbare Maßnahmen und beschreibt detailliert das „Wie“, inklusive technischer Details, Prüfschritten und Dokumentationspflichten. Anwendungsregeln sind in der Praxis oft genauso verbindlich wie Normen, insbesondere wenn Netzbetreiber deren Einhaltung für den Anschluss fordern.
Worin unterscheidet sich VDE 4105 von anderen VDE-Normen?
Die VDE 4105 ist speziell auf Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz ausgerichtet. Sie betrifft dezentrale Anlagen bis 135 Kilowatt Leistung und damit vor allem Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke und kleine Windkraftanlagen. Andere VDE-Regelwerke wie VDE-AR-N 4110 oder 4120 gelten für größere Anlagen für Hochspannungs- der Mittelspannungsnetz. Hier sind die Anforderungen an Technik, Dokumentation und Zertifizierung deutlich höher, und die Planung erfolgt meist nur durch spezialisierte Ingenieurbüros. Während die VDE 4105 den Anschluss und Betrieb kleinerer dezentrale Anlagen regelt, decken VDE 4110 und 4120 mittlere und große Anlagen ab.
Welche Unterschiede gibt es zur VDE-AR-N 4110 und 4120?
Je höher die Spannungsebene, desto größer sind die Anforderungen an Technik, Dokumentation und Zertifizierung. Für Betreiber bedeutet das, ab Mittelspannungsebene wird die Planung deutlich aufwendiger und in der Regel nur von spezialisierten Ingenieurbüros durchgeführt. Die VDE 4105 regelt den Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 Kilowatt. Für das Mittelspannungsnetz gilt die VDE 4110, während die VDE 4120 die Anforderungen für Anlagen am Hochspannungsnetz festlegt. Die Unterschiede betreffen nicht nur die Anschlussleistung, sondern auch die technische Komplexität.
VDE-Normen für Erzeugungsanlagen im Vergleich
| Norm | Spannungsebene | Leistungsbereich | betroffene Anlagenarten | Anforderungen |
|---|---|---|---|---|
| VDE 4105 | Niederspannungsnetz | bis 135 Kilowatt | Photovoltaikanlagen Batteriespeicher Balkonkraftwerke kleine Windkraftanlagen | Netz- und Anlagenschutz Einspeisemanagement Wechselrichter-Anforderungen |
| VDE 4110 | Mittelspannungsnetz | 135 Kilowatt bis 10 Megawatt | größere PV- und Windparks industrielle Blockheizkraftwerke | komplexere Schutztechnik Blindleistungsregelung detaillierte Kommunikationsschnittstellen |
| VDE 4120 | Hochspannungsnetz | über 10 Megawatt | Großkraftwerke große Windparks Industrieanlagen | sehr hohe Anforderungen an Netzstabilisierung und Frequenzregelung Netzleittechnik Zertifizierungspflicht |
Warum ist die Norm so wichtig bei PV- und Speicheranlagen?
Die VDE-AR-N 4105 ist entscheidend, um einen sicheren Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen zu gewährleisten. Ohne einheitliche Vorgaben könnten Spannungsschwankungen oder lokale Überlastungen auftreten. Die Norm schreibt deshalb Schutzmechanismen wie den Netz- und Anlagenschutz vor, der bei Netzfehlern eine sichere Abschaltung garantiert. Gleichzeitig regelt sie das Einspeisemanagement, sodass Anlagen ihre Einspeisung dynamisch reduzieren können, wenn das Netz dies erfordert. Betreiber profitieren dadurch doppelt, denn durch eine normgerechte Installation werden technische Risiken minimiert und die Voraussetzungen für Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllt.
Für welche Anlagen gilt die VDE 4105?
- Photovoltaikanlagen
- Hybridanlagen
- Batteriespeicher
- Blockheizkraftwerke
- kleine Wind- und Wasserkraftanlagen
- Brennstoffzellen
Gilt die VDE 4105 auch für Balkonkraftwerke?
Balkonkraftwerke gelten als Sonderfall, jedoch muss auch hier die VDE 4105 eingehalten werden. Je nach Anlagenleistung ändert sich jedoch der bürkratische Aufwand. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt gelten zwar vereinfachte Anforderungen bezüglich der Anmeldung und notwendigen Genehmigungen. So entfällt beispielsweise die Anmeldung beim Netzbetreiber und lediglich die Meldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist verpflichtend. Die technischen, grundlegenden Sicherheitsregelungen der VDE 4105 müssen trotzdem erfüllt werden, etwa die automatische Abschaltung bei Netzstörungen. Ein Balkonkraftwerk, das eine Leistung von über 800 Watt besitzt, muss die vollständigen Vorgaben der VDE 4105 erfüllen und eine reguläre Anmeldung beim Netzbetreiber ist ebenfalls verpflichtend. Nur reine Inselanlagen ohne Netzanschluss sind von der Norm ausgenommen.
VDE 4105: Wann greift die Norm für Batteriespeicher?
Batteriespeicher fallen unter die VDE-AR-N 4105, sobald sie über eine Schnittstelle verfügen, die Netz- und Anlagenschutz unterstützt und eine Rückspeisung ins Netz ermöglicht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Neuinstallation oder eine nachträgliche Montage handelt.
Welche Rolle spielt die Norm bei Stromspeichern?
Entscheidend hierbei ist, dass der Speicher technisch wie eine Erzeugungsanlage betrachtet wird. Bei Heimspeichern gilt die Norm unabhängig von der Größe, sobald eine Rückspeisung ins Netz möglich ist. Stromspeicher, die ins Netz zurückspeisen, müssen dieselben Anforderungen erfüllen wie PV-Anlagen, darunter:
- Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)
- Spannungskontrolle
- Kommunikationsschnittstellen für Einspeisemanagement
Was ist der „Netz- und Anlagenschutz“ und wie funktioniert er?
Der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) ist ein ausgeklügeltes Sicherheitssystem, das permanent die Netzparameter überwacht. Überschreiten Spannung oder Frequenz definierte Grenzwerte, trennt er die Anlage innerhalb von Sekundenbruchteilen vom Netz. Dies geschieht über eine Schalteinrichtung, die den Wechselrichter (link) oder die gesamte Erzeugungsanlage abschaltet. Wenn die Werte wieder im zulässigen Bereich liegen, wird die Anlage automatisch oder manuell zugeschaltet.
Wann muss die VDE-AR-N 4105 angewendet werden?
Die Anwendungsregel greift in folgenden Fällen:
- Neuinstallation einer Erzeugungsanlage am Niederspannungsnetz
- Erweiterungen bestehender Anlagen (z. B. Speicher, zusätzliche Module)
Zu Erweiterungen zählen beispielsweise der nachträgliche Einbau eines Batteriespeichers oder eine Leistungssteigerung durch zusätzliche PV-Module.
Ab welcher Einspeiseleistung wird die VDE 4105 verbindlich?
Die VDE 4105 ist grundsätzlich ab einer Wirkleistung von 0,8 Kilowatt (kW) relevant. Unterhalb dieser Grenze greifen vereinfachte Regeln für kleine steckerfertige Geräte. Ab diesem Schwellenwert gelten jedoch alle technischen Anforderungen, etwa Netz- und Anlagenschutz, Fernsteuerbarkeit und Einspeisemanagement.
Muss die VDE-AR-N 4105 auch bei Erweiterungen beachtet werden?
Jede wesentliche Erweiterung verpflichtet zur Einhaltung der aktuellen Version der VDE 4105. Wer beispielsweise seine alte PV-Anlage mit einem Speicher nachrüstet oder zusätzliche Module installiert, muss die neuen Vorgaben umsetzen. Damit wird sichergestellt, dass auch ältere Anlagen nach einer Veränderung den heutigen Sicherheits- und Netzanforderungen entsprechen.
VDE-AR-N 4105: Welche Fristen gelten bei Umrüstung oder Nachrüstpflicht?
Die VDE-AR-N 4105 selbst enthält keine spezifischen Nachrüstfristen für ältere Photovoltaikanlagen. Für Bestandsanlagen gilt in der Regel Bestandsschutz, solange ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Verbindliche Nachrüstpflichten wurden vielmehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) eingeführt. So mussten beispielsweise manche Anlagen, die vor 2011 errichtet wurden, mit Funktionen zur Leistungsreduzierung oder zum Frequenzschutz nachgerüstet werden. Das war jedoch nur der Fall, wenn keine sichere Stromversorgung mehr garantiert werden konnte. Die Fristen waren gestaffelt: Je nach Anlagengröße reichte die Spanne von 2013 bis 2014. Wer seine Anlage nach 2018 in Betrieb genommen hat oder eine bestehende Anlage wesentlich erweitert, muss hingegen die aktuellen Anforderungen der novellierten VDE-AR-N 4105 einhalten. Damit erlischt der Bestandsschutz und die Anlage muss den heutigen technischen Standards entsprechen.
Ob eine Nachrüstung schlussendlich erforderlich ist, hängt vom Inbetriebnahmejahr ab. Ältere Anlagen können Bestandsschutz genießen, müssen aber bei Erweiterungen oder technischen Anpassungen auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Welche Rolle spielt das Jahr der Inbetriebnahme?
- Vor 2011: Anlagen wurden noch nicht nach VDE 4105 errichtet. Sie unterliegen in bestimmten Fällen einer Nachrüstung, etwa wenn wichtige Netzfunktionen und technische Sicherheitsstandards nicht erfüllt sind.
- 2011 bis 2018: In diesem Zeitraum galt die erste Fassung der VDE 4105. Betreiber mussten in vielen Fällen Nachrüstungen bei Frequenzregelung und Einspeisemanagement vornehmen, wenn der Netzbetreiber dies forderte.
- seit 2018: Es gilt die überarbeitete Fassung des VDE 2018. Neue Anlagen müssen sämtliche erweiterten Anforderungen vollständig erfüllen, unter anderem im Bereich Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), Blindleistungsbereitstellung und Kommunikationsschnittstellen.
Eine Erweiterung oder technische Anpassung älterer Anlagen kann dazu führen, dass das gesamte System auf den heutigen Stand gebracht werden muss.
Welche technischen Anforderungen stellt die VDE-AR-N 4105?
- Spannungs- und Frequenzhaltung: Erzeugungsanlagen müssen Abweichungen erkennen und entsprechend reagieren, zum Beispiel durch automatische Abschaltung bei Netzstörungen (unter 47,5 Hz oder über 51,5 Hz).
- Blindleistungsbereitstellung: PV-Anlagen über 3,68 Kilovoltampere (kVA) müssen Blindleistung bereitstellen, um Spannungsschwankungen im Netz auszugleichen.
- Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz): Überwachung der Netzparameter mit automatischer Abschaltung bei Abweichungen. Dies schützt sowohl das Netz als auch die Erzeugungsanlage.
- Schieflastvermeidung und Phasensymmetrie: Die Stromlasten müssen möglichst gleichmäßig auf alle 3 Phasen verteilt werden, um Überlastungen zu vermeiden.
- Einspeisemanagement: Ab bestimmten Leistungsschwellen (z. B. ab 30 kWp) muss die Einspeisung extern regelbar sein, damit Überlastungen im Netz ausgeschlossen werden.
- Oberschwingungen und Flicker: Grenzwerte für Oberschwingungen und kurzzeitige Spannungsänderungen (Flicker) müssen eingehalten werden, um die Netzqualität zu sichern.
- Fernwirktechnik: Größere Anlagen müssen mit Schnittstellen für zentrale Steuerung und Überwachung ausgestattet sein, um sie zentral steuern und überwachen zu können.
- Prüfungen und Konformität: Alle Komponenten müssen nachweislich VDE-konform geprüft und zertifiziert sein.
Welche Funktionen müssen Wechselrichter erfüllen?
Wechselrichter, ganz gleich, ob es sich um String-, Hybrid-, Mikro- und Zentralwechselrichter handelt, müssen:
- Spannung und Frequenz laufend überwachen
- bei Abweichungen reagieren und gegebenenfalls die Einspeisung beenden
- Kommunikationsschnittstellen für die Steuerung des Einspeisemanagements durch den Netzbetreiber bereitstellen
Das Einheitenzertifikat des Herstellers gibt Auskunft darüber, ob die notwendigen technischen Normen und Anforderungen bei einem Wechselrichter erfüllt sind.
Welche Schutzmaßnahmen sind vorgeschrieben?
Die VDE-AR-N 4105 schreibt eine Reihe von Sicherheitsmechanismen vor, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Neben der kontinuierlichen Überwachung von Spannung und Frequenz gehört dazu die automatische Abschaltung bei Netzstörungen. Außerdem müssen Oberschwingungen und Flicker begrenzt werden, um Beeinträchtigungen anderer Verbraucher zu vermeiden. Eine gleichmäßige Lastverteilung auf alle drei Phasen ist ebenfalls Pflicht, damit das Stromnetz nicht einseitig belastet wird. Bei größeren Anlagen ist zusätzlich vorgeschrieben, dass diese extern steuerbar sein müssen, sodass Netzbetreiber sie bei Bedarf regeln und Überlastungen im Stromnetz verhindern können.
Wie läuft der Netzanschluss nach VDE 4105 ab?
Vor der Inbetriebnahme einer PV- oder Speicheranlage muss der Netzanschluss beim Netzbetreiber beantragt werden. Dieser prüft die Unterlagen, stellt die technischen Anforderungen und gibt die Freigabe. Erst nach der erfolgreichen Abnahme darf die Anlage ans Netz gehen. In der Regel dauert der gesamte Prozess mehrere Wochen, weswegen Sie diese Zeit in Ihre Planung einbeziehen sollten. Fehlen Unterlagen oder nutzen Sie ungeeginete Bestandteile für Ihre Anlage, kann es zu Verzögerungen kommen.
Typischer Ablauf des Netzanschlusses
- Antragstellung auf Netzanschluss beim Netzbetreiber vor der Installation
- Prüfung der Anlage nach den Vorgaben der VDE 4105 sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) durch den Netzbetreiber
- Genehmigung und Mitteilung der technischen Vorgaben
- Installation durch den Fachbetrieb
- Abnahme und Inbetriebsetzungsprotokoll
- Registrierung im Marktstammdatenregister
Arbeiten Sie mit einem Fachbetrieb zusammen, dann kann er auf Wunsch auch die Anmeldung beim Netzbetreiber für Sie übernehmen.
Wer kontrolliert die Einhaltung und was passiert bei Verstößen?
Die Kontrolle erfolgt durch den Netzbetreiber. Nur wenn die Dokumentation vollständig ist und die Anlage die technischen Vorgaben erfüllt, wird der Anschluss genehmigt. Bei Verstößen drohen Ablehnung des Netzanschlusses, Stilllegung der Anlage oder die Rückforderung von Einspeisevergütungen. Betreiber riskieren damit sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen.
Wie beeinflusst die VDE 4105 die Anlagenplanung?
Die Vorgaben der VDE 4105 wirken sich von Beginn an auf verschiedene Bereiche der Planung, Realisierung und der Auswahl der Photovoltaik-Komponenten (Link) aus. Dazu zählt sowohl die Auswahl der Wechselrichter, Batteriespeicher und Schutzgeräte, die VDE-konform sein müssen, als auch die Dimensionierung der Schutztechnik. Je nach Anlagengröße kann ein externer NA-Schutz erforderlich sein. Auch das Einspeisemanagement und die Anpassung an Netzbedingungen sind fester Bestandteil der Vorgaben. Die VDE 4105 nimmt zudem nicht nur technisch Einfluss, sondern auch auf die Kosten für eine PV-Anlage (Link) und Zeitplanung. Bestimmte Bauteile wie zertifizierte Wechselrichter oder externe Schutzgeräte sind meist teurer, während zusätzliche Kommunikationsschnittstellen oder Fernwirktechnik die Planungs- und Installationszeit verlängern können. Jedoch garantieren diese Richtlinien und Vorgaben einen sicheren und langfristigen Betrieb.
Diese 5 Dinge sollten Sie beachten
- Lassen Sie die Installation ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe vornehmen.
- Planen Sie Platzreserven in Verteilung und Zählerschrank ein (z. B. für externen Netz- und Anlagenschutz, Steuerboxen, Router), um spätere Nachrüstungen ohne Umbauten zu ermöglichen.
- Stimmen Sie Speicherfunktionen mit den vorgegebenen Anforderungen ab, damit sich Betriebsmodi nicht mit Schutz- und Abschaltkriterien widersprechen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Installationsbetrieb Erfahrung mit Netzanschlussverfahren hat und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernimmt.
- Denken Sie an regelmäßige Wartungen und Funktionsprüfungen, damit Schutzmechanismen wie der Netz- und Anlagenschutz zuverlässig arbeiten.
Fazit
Die VDE-AR-N 4105 ist die zentrale Grundlage für den sicheren Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz. Sie gewährleistet Netzstabilität, Sicherheit und schafft klare Regeln für Betreiber und Netzbetreiber. Besonders für Photovoltaikanlagen und Speicher ist ihre Einhaltung zwingend erforderlich, um Förderungen und Einspeisevergütungen zu erhalten. Wer die Vorgaben von Anfang an berücksichtigt, vermeidet Verzögerungen, Nachrüstungen und unnötige Kosten. Damit ist die VDE 4105 nicht nur ein Pflichtdokument, sondern auch ein entscheidender Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im privaten wie im gewerblichen Bereich.
DIN VDE 4105: Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen fordert der Netzbetreiber in der Regel für Genehmigung und Inbetriebnahme an?
Welche Dokumente im Detail nötig sind, teilt Ihr Netzbetreiber in seinen Technischen Anschlussbedingungen mit, aber auch ein Fachbetrieb weiß, welche Unterlagen für einen erfolgreichen Anschluss vorzulegen sind. Hierzu können Antragsformulare zum Netzanschluss, Datenblätter und Konformitätsnachweise der Komponenten, Schalt- und Übersichtspläne, Schutzkonzept (inklusive NA-Schutz), Protokolle der Inbetriebnahme- und Funktionsprüfungen sowie gegebenenfalls Nachweise zu Kommunikations-/Fernwirktechnik zählen.
Gilt die VDE-AR-N 4105 auch für reine Inselanlagen ohne Netzanschluss?
Reine Inselanlagen, die zu keinem Zeitpunkt mit dem öffentlichen Niederspannungsnetz verbunden sind, fallen nicht unter die VDE-AR-N 4105. Sobald jedoch eine netzparallele Betriebsart möglich ist oder eine Rückspeisung ins Netz vorgesehen ist, gelten die Anforderungen der Anwendungsregel.
Wie wirkt sich die VDE 4105 auf Förderprogramme aus?
Nur Anlagen, die den technischen Vorgaben entsprechen, erhalten Einspeisevergütung und Förderungzahlung nach dem EEG. Für die Anschlussgenehmigung und damit eine spätere Auszahlung muss beim Netzbetreiber ein entsprechender Nachweis vorlegt werden.
Wie oft wird die VDE 4105 aktualisiert?
Die Anwendungsregel wird regelmäßig überarbeitet, um neue technische Entwicklungen abzubilden. Betreiber und Installateure sollten daher prüfen, ob ihre Planungen auf der aktuellen Fassung basieren.
Quellen
[1] E VDE-AR-N 4105 Anwendungsregel: 2024-10. (o. J.). Vde-verlag.de. Abgerufen 24. September 2025, von https://www.vde-verlag.de/normen/1100898/e-vde-ar-n-4105-anwendungsregel-2024-10.html